Aufgaben
Die FGG Donau hat folgende wesentlichen Aufgaben:
- Abstimmung und Koordinierung wasserwirtschaftlicher Aufgaben und Maßnahmen der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern im deutschen Teil der Flussgebietseinheit Donau insbesondere im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie.
- Erarbeitung gemeinsamer Standpunkte und Strategien der Vertragspartner für die flussgebietsübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) sowie die staatenübergreifende Gewässerbewirtschaftung in der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD).
- Bearbeitung von bilateral zwischen den Ländern und mit anderen Staaten abzustimmenden wasserwirtschaftlichen Fragestellungen, insbesondere für gemeinsam zu bewirtschaftende Gewässer an den Landesgrenzen.
- Regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch zu Grundsatzfragen und zu Vorgehensweisen im Gesetzesvollzug im Bereich Wasser und Boden.
Die FGG Donau koordiniert darüber hinaus die Erfüllung weiterer internationaler und EU-rechtlicher Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland, soweit wasserwirtschaftliche Belange der Vertragspartner berührt sind.