Flussgebietsgemeinschaft Donau

Organisation

Entscheidungs- und Beschlussorgan der FGG Donau ist der sogenannte Donau-Rat, der sich aus den Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern der für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministerien der Vertragspartner bzw. den von diesen benannten Vertretern zusammensetzt.

Den Vorsitz des Donau-Rats führt aktuell der Freistaat Bayern.

Zur Erledigung der mit der Koordinierung und Abstimmung verbundenen Aufgaben hat die FGG Donau eine Geschäftsstelle eingerichtet; sie ist Teil der jeweiligen Landesverwaltung in dem Land, welches den Vorsitz des Donau-Rats hat.

Besondere Aufgaben werden in zeitlich befristeten Arbeitsgruppen bearbeitet. Die Teilnehmer stammen aus Expertennetzwerken der Länder und des Bundes.

Der FGG Donau liegt eine Verwaltungsvereinbarung zugrunde, die Baden-Württemberg, Bayern und der Bund 2014 geschlossen haben.

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