Flussgebietsgemeinschaft Donau

Gewässerbewirtschaftung und Flussgebietsmanagement

Westernach, Unterallgäu

Am 22. Dezember 2000 trat die Wasserrahmenrichtlinie – WRRL (RL 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) in Kraft. Die WRRL schafft einen Ordnungsrahmen für die Wasserpolitik in der EU und koordiniert die europäische Wassergesetzgebung.
In Deutschland erfolgte die Umsetzung in nationales Recht im Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und weiteren Gesetzen und Verordnungen. Die Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung sind in § 6 des WHG beschrieben.

Die WRRL war ein Meilenstein auf dem Weg zu einem grenzüberschreitenden Gewässerschutz und zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Gewässer. Das zentrale gemeinsame Ziel der WRRL ist der gute Zustand aller Gewässer (Fließgewässer, Seen, Grundwasser, Übergangsgewässer und Küstengewässer).

Der Begriff „Zustand“ umfasst alle wesentlichen biologischen, strukturellen, physikalischen und chemischen Merkmale. Beim Grundwasser unterscheidet die Richtlinie den chemischen und den mengenmäßigen Zustand. Bei Oberflächengewässern wird nicht nur der chemische Zustand der Gewässer, sondern auch der ökologische Zustand mit Blick auf den Gewässerlebensraum als intaktes und stabiles Ökosystem betrachtet.

Der Ansatz europaweiter Standards und die grenzüberschreitende Bewirtschaftung in Flussgebieten dienen auch dazu, Wettbewerbsverzerrungen durch das Herabsetzen von Standards zugunsten einzelner Wassernutzer zu vermeiden.

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