Flussgebietsgemeinschaft Donau

Internationale Zusammenarbeit

Kraftwerk Jochenstein

1994 wurde die Danube River Protection Convention (DRPC) von 14 Staaten im Einzugsgebiet der Donau sowie von der Europäischen Union unterzeichnet. Das Übereinkommen regelt die Zusammenarbeit der Staaten zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau. Zeitgleich mit dem In-Kraft-Treten der Konvention wurde 1998 die Internationale Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) gegründet. Sie setzt sich für einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser ein und koordiniert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im internationalen Donaugebiet. Zu den Kernaufgaben der IKSD gehören:

  • Die Sicherstellung eines nachhaltigen Wassermanagements
  • Der verantwortungsvolle Umgang bei der Nutzung von Oberflächengewässern und Grundwasser
  • Strategien zur Reduzierung von Verunreinigungen
  • Strategien zum Hochwasserschutz

Die IKSD ist die Plattform für die Bearbeitung grenzüberschreitender Aspekte der Wasserrahmenrichtlinie und die Koordinierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie.

Außerdem wurde von der IKSD das „AEWS - Accident Emergency Warning System“, der internationaler Warn- und Alarmplan für unfallbedingte Gewässerverschmutzungen im Donaueinzugsgebiet entwickelt. Dieses Warn- und Alarmsystem wird immer dann aktiviert, wenn das Risiko besteht, dass es zu einer grenzüberschreitenden Gewässerverunreinigung kommen kann und Grenzwerte für Schadstoffe überschritten werden.

Zur Koordinierung der wasserwirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den unmittelbar an Deutschland angrenzenden Nachbarstaaten wurden zudem bilaterale Verträge geschlossen (Regensburger Vertrag vom 01.12.1987 mit Österreich, Gründung der deutsch-tschechischen Grenzgewässerkommission im Vertrag mit der Tschechischen Republik vom 12.12.1995).

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