Flussgebietsgemeinschaft Donau

Anhörung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme findet ein dreistufiges Anhörungsverfahren statt. Ziel ist die angemessene Berücksichtigung von Interessen und Vorschlägen der Öffentlichkeit bei der Bewirtschaftungsplanung. Inhalte und Termine der Anhörungen sind in § 83 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz geregelt.

Anhörungsphase: Zeitplan, Arbeitsprogramm und Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit

Vom 22.12.2018 bis zum 22.06.2019 erfolgte die Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des 3. Bewirtschaftungsplans 2022-2027 und zu den Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit. Das Anhörungsdokument finden Sie nachfolgend:

Anhörungsphase: Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung

Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung sind diejenigen Belastungen, Veränderungen der Gewässer und Handlungsbereiche, die überregional und somit für die Bewirtschaftung des Flussgebietes in einem größeren Zusammenhang von Bedeutung sind. Die Anhörung zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung im Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027 erfolgte vom 22.12.2019 bis zum 22.06.2020. Das Anhörungsdokument sowie eine Übersicht zu Stellungnahmen und zugehörigen Antworten finden Sie nachfolgend:

Anhörungsphase: Entwurf des Bewirtschaftungsplans

Gegenstand dieser Anhörung ist der Entwurf des Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietsgemeinschaft Donau. Gemäß WHG wurden die Unterlagen der Öffentlichkeit in der Zeit vom 22.12.2020 bis zum 22.06.2021 im Rahmen der Anhörung zur Verfügung gestellt. Zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietsgemeinschaft Donau für den Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027 konnte bis zum 22.06.2021 gegenüber den zuständigen Stellen oder der Flussgebietsgemeinschaft Donau Stellung genommen werden.

Zeitgleich werden von den Ländern Baden-Württemberg und Bayern die Anhörungen zu den Entwürfen der Maßnahmenprogramme (und in Bayern zu dem zugehörigen Umweltbericht) durchgeführt.

Die Ergebnisse der Anhörung wurden mit den finalisierten Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für den dritten Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 veröffentlicht.

Einzelforderungen und Anregungen aus den Stellungnahmen wurden bewertet bzw. beantwortet (vgl. Anhang 9-1 und 9-2 des Bewirtschaftungsplans).
Die Antworten zu Stellungnahmen, die die Maßnahmenprogramme der Länder betrafen, sind den Internetauftritten der Länder zu entnehmen

Antworten auf flussgebietsübergreifende Stellungnahmen, die sich auf das Donaugebiet bezogen haben, sind in nachfolgenden Dokumenten zusammengestellt:

Anhörung zum internationalen Bewirtschaftungsplan Donau – Aktualisierung 2021

Die Internationale Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) koordiniert die Erstellung bzw. Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans - Danube River Basin Management Plan (DRBMP) - auf internationaler Ebene.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum „Bewirtschaftungsplan für die internationale Flussgebietseinheit Donau – Aktualisierung 2021“ fand vom 31.03.2021 bis 30.09.2021 statt. Weitere Informationen und alle relevanten Dokumente werden durch die IKSD zur Verfügung gestellt:


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